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Gleichberechtigung und Sozialismus.

Frauenförderung an der Karl-Marx-Universität

In der DDR war die Gleichstellung von Mann und Frau ein Staatsziel. Studentinnen, Dozentinnen und Mitarbeiterinnen der Universität wurden im Alltag gefördert und materiell unterstützt. Dafür sollten Frauen aber auch einen Beitrag zur Landesverteidigung erbringen.

Bereits die erste DDR-Verfassung von 1949 enthielt den Gleichheitsgrundsatz von Mann und Frau. Der sozialistische Staat versprach den Frauen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. An der Universität Leipzig begann die Frauenförderung jedoch nur schleppend.
1952 wurde ein Frauenausschuss gebildet, der sich vor allem der politischen Schulung und beruflichen Qualifizierung von Frauen annahm. Ende der 1950er Jahre entstanden weitere Frauenförderpläne unter Aufsicht der SED.

In der DDR herrschte bis zum Mauerbau 1961
ein zunehmender Fachkräftemangel, Frauen wurden dringend auf dem Arbeitsmarkt benötigt. Die frauenpolitischen Pläne konnten sich in den überwiegend männlich besetzten Fachbereichen der Karl-Marx-Universität jedoch kaum durchsetzen. Im Juli 1974 nahm die Frauenförderung mit einer Weisung des Rektors konkrete Gestalt an. Studentinnen sollten gefördert werden und Studentinnen mit Kind durch Sonderstudienpläne möglichst bis zum Hochschulabschluss gelangen. Sozialen Maßnahmen auf der einen Seite stand die politische Indoktrination gegenüber. Die unbeliebte paramilitärische Ausbildung der Studentinnen in den Sommerlagern der Zivilverteidigung oder die propagandistisch aufgeladenen Feiern zum Frauentag mussten pflichtgemäß absolviert werden.
Durch die aktiv betriebene Förderpolitik konnte die Universitätsleitung letztlich ihren Auftrag erfüllen: Im Jahr 1981 waren 68 Prozent der Leipziger Studierenden weiblich. In den Leitungsfunktionen der Universität waren Frauen dennoch in der Minderheit.

Studierende vor dem
Anatomischen Institut, 1959