Seit der Zulassung von Frauen zum Studium im Jahr 1906 war die Studentinnenzahl kontinuierlich gewachsen. Gesellschaftliche Vorurteile gegen das Frauenstudium hielten sich indes hartnäckig. Die Ausgrenzung studierender Frauen fand im Nationalsozialismus ihren ideologischen Nährboden. Frauen sollten ihre Rolle als Mütter ausfüllen, weibliche akademische Karrieren blieben Einzelfälle.
Ab 1933 wurde der Nationalsozialismus zur vorherrschenden Ideologie an der Universität. Die Nationalsozialisten propagierten die Rolle
der Frau als Mutter, die der „Volksgemeinschaft“ möglichst viele Kinder schenken solle und dafür keine akademische Bildung benötige.
Um die Frauen aus den Hochschulen zu drängen, führte die NSDAP eine Zugangsbeschränkung für Abiturientinnen ein: Nur 10 Prozent
aller Mädchen mit Abitur sollten ab 1934 studieren dürfen. Im Sommersemester 1939 gab es nur noch 166 eingeschriebene Studentinnen,
das entsprach in etwa dem Vorkriegsstand vom Sommersemester 1913. Frauen sollten „wesensgemäß weibliche“ Fächer, wie etwa moderne
Sprachen oder Pflege- und Heilberufe, wählen. Gleichzeitig wurden bestimmte Studiengänge für sie gesetzlich versperrt. Nach der Justizausbildungsordnung vom 22. Juli 1934 wurden Frauen nicht mehr zum Staatsexamen zugelassen, damit waren ihnen alle weiteren juristischen Karrierewege unmöglich.
In der Hochschulverwaltung musste nicht viel verboten werden, denn Frauen bekamen trotz solider akademischer Ausbildung keine
leitenden Posten in den Hochschulen. Männer besetzten die Professuren, Männer bestimmten in den Berufungskommissionen. Akademische Frauen übernahmen Hilfstätigkeiten oder waren Vorzimmerdamen. Als Telefonistinnen, Krankenschwestern oder Laborantinnen hielten sie den Universitätsbetrieb unterhalb der akademischen Ebene am Laufen.